Nachdem bereits Ende 2020 über die verlängerte Gültigkeit von Kampfrichter-Lizenzen informiert wurde und zum Ende des Jahres 2021 eine weitere Information über die Bezirks-Kampfrichter-Obleute an die Schiedsrichter ergangen ist, möchte ich an dieser Stelle über die aktuelle Gültigkeit der KR-Lizenzen informieren.
Aufgrund der derzeitigen Situation wurde entschieden, dass alle aktuell gültigen KR-Lizenzen mit Gültigkeitsdatum 2020 bis 2022 automatisch um zwei Jahre verlängert werden. Alle KR-Lizenzen mit diesen Gültigkeitsdaten sind ohne weiteren Eintrag zwei Jahre länger gültig als aktuell in der Lizenz ausgewiesen. Es erfolgt bei diesen Lizenzen kein zusätzlicher Eintrag der Verlängerung um zwei Jahr!
Diese Vorgehensweise gilt bundesweit und wurde im Rahmen der Obleutetagung der Landesverbände beschlossen.
Die Bezirke im LSN werden, soweit möglich, weiterhin im zulässigen Rahmen unter Beachtung aller Auflagen KR-Fortbildungen anbieten, in deren Rahmen die Lizenzen verlängert werden.
Kampfrichter, die die automatische Lizenz-Verlängerung um zwei Jahr e ohne den Besuch einer Fortbildung in Anspruch nehmen, erhalten beim nächsten Besuch einer KR-Fortbildung eine Verlängerung ihrer Lizenz um zwei Jahre (ursprüngliche Gültigkeit plus 3 Jahre), damit der normale Fortbildungs-Rhythmus wieder hergestellt wird.
Akt. Ablaufdatum jetzt automatisch Nächster Besuch nächste Verlängerung
in der Lizenz verlängert bis KR-Fortbildung dann bis 31.12.2020 31.12.2022 im Jahr 2022 31.12.2024
31.12.2021 31.12.2023 im Jahr 2023 31.12.2025
31.12.2022 31.12.2024 im Jahr 2024 31.12.2026
Ab Ablaufdatum 31.12.2023 gelten wieder die bisherigen Regelungen.
Ich weise nochmals darauf hin, dass die ablaufenden Lizenzen nicht an die Bezirke eingesandt werden müssen und auch nicht im Rahmen von Wettkampfbesuchen oder KR-Sitzungen verlängert werden, sondern automatisch ohne zusätzlichen Eintrag bundesweit gültig sind! Es sind keine eigenständigen Änderungen in den Lizenzen vorzunehmen.
Dirk Deichhard, LSN-Kampfrichterobmann Schwimmen
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